Spielregeln

Der Fläming Tauschkreis Flamingo ist eine Initiative zur Förderung der Nachbarschaftshilfe und einer sozial verträglichen Ökonomie. Er ist ein selbstverwaltetes Projekt, das auf kooperativen Umgangsformen und transparenten Strukturen basiert. Der Tauschring betreibt einen Infoservice, durch den die Teilnehmer Dienstleistungen und Waren zum gegenseitigen Nutzen zins- und profitfrei austauschen können.

Preisfindung und Wertschätzung

Die Verrechnungseinheit im Tauschring nennt sich "Flamingo". Oft sprechen wir auch von Talent, wie die Tauschwärung in vielen Tauschringen in Deutschland genannt wird. Dieser Begriff bezeichnet menschliche Fähigkeiten und Begabungen und wurde in der griechischen Antike als Währungseinheit verwendet.

Wir haben eine flexible Zeitwährung. Daß heißt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, so gilt: 1 Flamingo = 10 Minuten (1 Stunde Hilfeleistung ist 6 Flamingos). Der Tauschpreis kann und soll zwischen den beiden Tauschpartner/innen vorher frei ausgehandelt werden. Wir vertrauen darauf, daß durch Transparenz bei Angebot und Nachfrage ein fairer Tauschhandel zustande kommt.

Wir empfehlen für Materialeinkauf oder Kosten der Arbeitsmittel (vor allem bei gewerblichen Teilnehmern) einen Euro-Anteil im Tausch zu vereinbaren (z.B. 15 Euro für die Praxisräume oder Maschinen + 6 Flamingos/Talente pro Stunde für die Arbeit). Gegenüber dem Finanzamt kann der Flamingo entsprechend dem Verhältnis von Euro-Jahresbeitrag zu Flaming-Jahresbeitrag umgerechnet werden.

Marktzeitung

Die Angebote, Gesuche oder Tauschwünsche werden in der Marktzeitung veröffentlicht. Die Marktzeitung ist nach Rubriken gegliedert und enthält einen redaktionellen Teil mit allgemeinen Tauschring-Themen und Einzelvorstellungen von TeilnehmerInnen und Tausch-Projekten. In der Marktzeitung werden der Vorname/Firmenname und die Teilnehmer-Nr. veröffentlicht. Die Adressliste ist ebenfalls nach Vornamen/Firmennamen sortiert und darf nur Tauschring-Teilnehmern zugänglich gemacht werden.

Markttage

Einmal im Monat, jeweils am zweiten Mittwoch des Monats, treffen sich alle Interessierten und vor allem neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Kennenlernen auf dem Markttag. Die Markttage haben ein Schwerpunkt-Thema, aber sie bieten auch genügend Zeit zum allgemeinen Austausch. Es können Dinge zum Direkt-Tausch mitgebracht werden.

Tauschkonten

Alle Teilnehmer/innen erhalten ein persönliches Konto im Tauschring-Büro mit einem Schöpfungsrecht von 200 Flamingos/Talenten (33h) d.h. jede/r darf Leistungen in Anspruch nehmen, ohne vorher zu geben. Das Kreditlimit kann nach Absprache (in der Regel auf 50% vom Jahresumsatz) erweitert werden.

Buchungen

Bei einem Tauschvorgang übergibt der Leistungsnehmer einen ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsauftrag an den Leistungserbringer, der ihn im Büro abgibt. Die Talente werden dann auf den beiden Konten belastet bzw. gutgeschrieben. Jede/r Teilnehmer/in bekommt vom Büro (bei Eintritt) ein sogenanntes Scheckheft mit seiner/ihrer Kontonummer für Buchungsaufträge. Vereinbarte Euro-Anteile (z.B. für Materialkosten) werden direkt abgerechnet und können nicht über das Tauschring-Büro abgewickelt werden.

Haftung

Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Sie sind ein Versprechen auf Gegenleistung und können nicht in Landes- oder einer sonstigen Währung eingefordert werden.

Der Tauschring versucht die Teilnehmer im Rahmen seiner (ehrenamtlichen) Möglichkeiten über wichtige rechtliche Belange aktuell zu informieren und Fragen der Teilnehmer zu beantworten.

Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer/innen. Der Tauschring übernimmt keine Haftung dafür, wie und ob die Teilnehmer steuerpflichtige Vorgänge wie "geldwerte Leistungen" gegenüber dem Finanzamt oder anderen öffentlichen Stellen ausweisen. Für gewerbliche Teilnehmer wird eine detaillierte Empfehlung für die Steuererklärung aktuell bereitgestellt.

Der Tauschring übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Dienstleistungen und Waren, die getauscht werden.

Austausch im Tauschring ist Nachbarschaftshilfe (Es gibt ein Gerichtsurteil, daß Nachbarschaftshilfe heute nicht mehr nur von angrenzenden Bewohnern geleistet wird, sondern sich auch an sozialer Nachbarschaft orientieren kann).

Es ist Sache der Teilnehmer/innen, auf die Einhaltung von standes-, marken-, namens- oder sonstigen berufsrechtlichen Bestimmungen zu achten (z.B. bei den Veröffentlichungen in der Marktzeitung "Hilfe bei Schreinerarbeiten" statt "Schreinerarbeiten", oder "Hilfe bei Steuerklärung" statt "Steuerberatung").

Daß heißt auch, daß es (wie in Nachbarschaftshilfe üblich) keine Gewährleistungsansprüche gibt und die Unfallversicherungsbestimmungen wie sonst auch bei Nachbarschaftshilfe angewendet werden sollen.

Der Tauschring behält sich vor, Angebote und Nachfragen auszuschließen, die sittenwidrig oder in anderer Weise unzumutbar sind.

Der Tauschring haftet weder für Forderungen an die Teilnehmer/innen untereinander, noch für Forderungen dritter gegen Teilnehmer/innen des Tauschrings. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden und werden den Tauschring von etwaigen Forderungen freistellen.

Austritt / Ausschluß

Teilnehmer/innen können jederzeit den Tauschring durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand verlassen. Er/sie muß allerdings vorher das eigene Konto auf Null ausgleichen. Ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen oder Talent/Flamingo-Guthaben besteht nicht.

Teilnehmer/innen können durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sie die Spielregeln oder Tausch-Verabredungen mit anderen Teilnehmern nach Abmahnung wiederholt oder in bedeutendem Maß mißachten oder andere Teilnehmer/innen oder das Ansehen des Projektes schädigen. Im Fall des Ausschlusses ist dem Auszuschließenden Teilnehmer vom Vorstand Gelegenheit zu geben, sich zu äußern und evtl. vorhandene Talent-Verpflichtungen auszugleichen.

Kooperation mit anderen Tauschringen

Bei einer Kooperation mit benachbarten Tauschringen werden die Tauschringe gegenseitig Teilnehmer. Damit wird die Marktzeitung usw. automatisch an das Büro der assoziierten Tauschringe geschickt. Die Adressenlisten werden nicht an alle Teilnehmer/innen der assoziierten Tauschringe gegeben, sondern nur einzeln auf Anfrage an einzelne Teilnehmer/innen. Die Talent-Abrechnung erfolgt über die gegenseiten Außenkonten. Die Büro-Adressen der assoziierten Tauschringe werden in der Marktzeitung permanent veröffentlicht.

Mitarbeit

Jede Mitarbeit und jede Anregung hilft, den Tauschring zu einem wichtigen Forum für Talente und gegenseitige Hilfe zu machen. Der Tauschring ist sowohl eine ökonomische Organisation, als auch ein soziales Projekt in dem die Vergütung von Tätigkeiten schwer finanzierbar ist. Daher werden Arbeiten für den Tauschring (wie Büroorganisation, Herstellen der Marktzeitung, Öffentlichkeitsarbeit) mit dem halben Stundensatz vergütet.

Organisation

Die Rechtsform ist ein (nicht eingetragener) Verein, der uneigennützig arbeitet. Der Vorstand erarbeitet eine Büro-Ordnung für die Arbeitsabläufe im Büro. Für die Organisation gibt es ein eigenes Konto, auf dem die Gebühren und Beiträge gutgeschrieben werden und von dem Tätigkeiten in Büro und Organisation vergütet werden.

Finanzierung

Die Kosten und Aufwände für die Organisation werden durch eine Mischfinanzierung aus Teilnehmerbeiträgen, Umlaufsicherungsgebühr und Geld- bzw. Zeit-Spenden getragen.

Der Jahresbeitrag beträgt 15,- bis 25,- EUR (nach Selbsteinschätzung der Einkommensverhältnisse) im Kalenderjahr (für Porto, Telefon, Miete, Büromaterial...). Wer die erforderlichen Euro-Beiträge nicht aufbringen kann oder will, kann nach Absprache seinen Beitrag mit 15 Flamingos bezahlen oder durch mindestens 5h Mithilfe in der Organisation erbringen. Wer seinen fälligen Jahresbeitrag nicht bis Ende Juni bezahlt hat, bei dem kann der Beitrag in Flamingos/Talenten von seinem Zeit-Konto abgebucht werden. Gewerbliche Teilnehmer müssen ihren Jahresbeitrag in Euro entrichten. Wer ab Oktober eintritt, dessen Beitrag gilt bereits für das nächste Jahr.

Die "Umlaufsicherungsgebühr" beträgt 1% pro Monat auf Zeit-Guthaben. Der Begriff soll daran erinnern, immer wieder Leistungen aus dem Tauschring in Anspruch zu nehmen. Es sind aber ganz praktische Gerechtigkeitsgründe, die für diese Lösung sprechen. Wer nicht tauscht, verursacht auch kaum Büroarbeit und ist sozusagen Fördermitglied. Niemand soll duch Gebühren zum Tauschen verpflichtet werden. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, ohne zu haben, der bringt den Tausch erst in Gang und sollte (im Gegensatz zu unserer Geld-Wirtschaft) nicht dafür durch wachsende Verbindlichkeiten bestraft werden. Wer Talent-Guthaben hat, hat offensichtlich die Möglichkeit seine Talente einzubringen und ist also am ehesten in der Lage zur Finanzierung der Organisation beizutragen. Die Organisationsarbeit wird zu ähnlichen Teilen durch die Umlaufsicherungsgebühr und Jahresbeiträge in Zeitwährung finanziert.

Rücklagenkonto: Leute mit hohen Zeitguthaben (über 50 Stunden, die unverhältnismäßig viel Umlaufsicherungsgebühr zahlen müßten) können den darüber hinausgehenden Teil ihres Guthabens auf einem Rücklagenkonto "parken", auf dem keine Umlaufsicherungsgebühr fällig wird.

Vertrauensschutz

Auch wenn das Projekt keine Haftung für Tauschaktionen der Teilnehmer/innen untereinander übernehmen kann, so möchten wir doch versuchen, das Vertrauen der Tauschringteilnehmer/innen zu stärken. Daher sind Kontostände, Anzahl der Transaktionen und Jahresumsätze im Rahmen des Tauschring öffentlich.

Beim Eintritt in das Projekt muß der Personalausweis vorgezeigt und Geburtsdatum/Geburtsort und Staatsangehörigkeit in der Teilnehmerkartei festgehalten werden. Damit kann bei einer eventuellen Schädigung die Person amtlich ausfindig gemacht werden, um eine Klärung herbeizuführen.

Qualitätsmanagement und Konfliktlösung

Die Qualität der Tauschleistungen und die Zufriedenheit der Teilnehmer ist ein wichtiges Ziel der Organisationsarbeit. Der Vorstand und die Teilnehmer des Büro-Teams sind aufgefordert, einzelnen Beschwerden über die Qualität von Tauschleistungen und Unzuverlässigkeiten von Teilnehmern nachzugehen. Tauschangebote, die nicht zuverlässig erfüllt werden, können aus der Marktzeitung gestrichen werden.

Bei Streitigkeiten zwischen Teilnehmern wird die Bereitschaft erklärt, vor Beschreiten des Rechtsweges eine gütliche Einigung mit Hilfe eines neutralen Schlichters unter Hinzuziehung des Vorstandes zu suchen.

Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen der Spielregeln unwirksam sein, so wird die sinngemäße Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Für die unwirksame Bestimmung wird eine wirksame Regelung gesucht, die dem gemeinten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Die Regeln können sich entsprechend den Erfahrungen im Projekt verändern. Dies gilt insbesondere für die Höhe von Gebühren und Limits. Änderungen werden auf der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der Anwesenden Stimmen beschlossen. Der genaue Inhalt der Änderungen ist mit der Einladung zur Mitgliederversammlung allen Teilnehmern bekannt zu geben, so daß sie sich an der Beschlußfindung beteiligen können.

Die Spielregeln werden von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.

Belzig, den 29.05.2002
Geändert am 12.3.03